Liebe (werdende) Eltern!
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns Hebammen wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Hebamme Maya Moos
Kontaktdaten: 0163 25 21 932 Maya@bauchherzhand.com
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der (Berufsordnung der Länder).
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für Hebammenleistungen, laufende Kurse, Retreats, Workshops und Seminare, Aus- und Fortbildungen.
Maya Moos Schmiederstr. 6, 29476 Gusborn
im Folgenden „Anbieter“ oder "Hebamme"
ACHTUNG: Teil 1 bezieht sich auf Leistungen außerhalb der Hebammenleistungen und Teil 2 bezieht sich auf Leistungen als Hebamme.
Teil 1: Angebote außerhalb der Hebammenleistungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen, Webseiten, Social Media und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite (www.bauchherzhand.com und https://moos.hebamio.de/)
(2) Die Anmeldung kann per Anmeldeformular über unsere Webseite (https://moos.hebamio.de/) vorgenommen werden.
(3) An unsere Angebote halten wir uns, falls im Angebot nicht ausdrücklich anders erwähnt, für 7 Kalendertage nach Absendung gebunden. Durch die schriftliche Anmeldung (E-Mail und Fax sind ausreichend) erklärt der Kunde die verbindliche Annahme unseres Angebots auf Abschluss des Vertrages. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise sind Umsatzsteuer befreit.
(2) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Rechnung. Diese ist binnen 2 Wochen zur Zahlung fällig. Vor erfolgter Zahlung ist jedoch eine Teilnahme an Angeboten nicht möglich. Zur Teilnahme ist also eine Zahlung der Rechnung / Zahlungsaufforderung vor dem jeweiligen Angebot fällig.
(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Haftungsbeschränkung
(1) Die Teilnahme an Angeboten ersetzen nicht den Besuch oder die Behandlung durch einen Hausarzt oder anderen Arzt bzw. Psychotherapeuten bei gesundheitlichen Beschwerden. Bei Zweifeln bzgl. der gesundheitlichen bzw. psychischen Gesundheit muss sich der Kunde an seinen Hausarzt, einen anderen Arzt oder einen Psychotherapeuten wenden.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Gesundheit und körperliche Wohlbefinden eines jeden Einzelnen hängt von unzähligen Faktoren und Besonderheiten ab. Auch der Erfolg eines Yoga-Kurses hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Folglich kann keine Gewähr für den Erfolg des Kurses übernommen werden.
(6) Die An- und Abreise der Kund:innen zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
Die Anbieterin übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kund:innen werden selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legen bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
Die Teilnahme an der Beratung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung.
§ 5 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster- Widerrufsformular. In Absatz (3) findet sich ein Hinweis auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.
Das Widerrufsrecht entfällt einvernehmlich, sobald Kundinnen den Beginn der Zusammenarbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Maya Moos, Schmiedestr. 6 , 29476 Gusborn, Maya@bauchherzhand.com 01632521932 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erlöschen der Widerrufsfrist bei Beginn der Leistung vor Ablauf der 14 Tage
Verlangen Sie ausdrücklich, dass ich vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Leistung beginne, verzichten Sie auf ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde. Bei einer anteiligen Leistung an Sie (als Kunde) innerhalb der Widerrufsfrist steht mir dafür - auch bei einem Widerruf - die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zu.
§ 6 Rücktritt/Kündigung
(1) Der Kunde kann jederzeit von einem laufenden Kurs, Seminar, Workshop, Aus- und Fortbildung durch schriftliche Erklärung (E-Mail und Fax ist ausreichend) zurücktreten.
(2) Bei Rücktritt/Kündigung bis 4 Wochen vor Beginn eines Kurses erstatten wir die gezahlte Gebühr, abzüglich einer Entschädigungspauschale von 25%.
Bei späterem Rücktritt/Kündigung ist eine Rückerstattung nicht möglich, es sei denn es wird vom Kunden ein Ersatzeilnehmer gestellt. In diesem Fall erheben wir eine Umbuchungsgebühr von EUR 10,00.
Der Kunde ist in jedem Fall berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist.
(3) Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlung.
§ 7 Kontraindikationen Embodiment Angebote
Ich bitte ausdrücklich darum, sich vor der Teilnahme an Embodiment-Angeboten mit mir in Verbindung zu setzen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Kontraindikationen:
Bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten halte vor der Teilnahme Rücksprache mit deiner Ärztin/deinem Arzt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
§ 9 Datenschutzinformation
laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz). Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Maya Moos, Schmiedestr. 6, 29476 Gusborn
Die Erhebung & Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Betreuung.
Teil 2: Kassenleistungen, Zusatzleistungen und Wahlleistungen bei Inanspruchnahme meiner Unterstützung als Hebamme
(1) Als Hebamme ist Maya Moos eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die Hebammenleistungen werden durch Maya Moos persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
(2) Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
(2) Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
(3) Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
(4) Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung
kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://moos.hebamio.de/termine erfolgen.
Bei der Anmeldung über die https://moos.hebamio.de/termine gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme https://moos.hebamio.de/ zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
(5) Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt:
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
(6) Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.
Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleiszung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.
(7) Absage und/ oder nicht Wahrnehmen von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogene Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin nicht teilnehmen können, so kann sie bis zu 24 Stunden vor derm Vereinbarten Termin kostenei absagen. Bei kurzfristigeren oder unentschuldigten versämten Terminen wird das gesamte Honorar in echnung gestellt.
Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
(8) Kusangebote im Rahmen der Hebammenbetreuung
Eine Anmeldung kann online über https://moos.hebamio.de/ erfolgen. Die Interessentin gibt mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.
Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet. Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigsten Daten der Anmeldenden vor.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen. Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.
Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.
Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der privat zu tragenden Kursinvestition sowie des Partner:innenbeitrag beim Geburtsvorbereitungskurs ist bei Kursanmeldung laut Rechnung zu bezahlen.
Die Kursgebühr des Geburtsvorbereitungskurses und des Rückbildungskurses wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Aufgrund der Gesetzeslage können versäumte Kursstunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden (siehe Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten).
Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen Niedersachsen.
Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Eine private Rechnungen ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung wird in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung von 10,00 Euro fällig.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses wird der Kursbeitrag der Teilnehmerin vollständig erstattet bzw erlassen.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% der Partner:innengebühr. Es sei denn, die Teilnehmerin kümmert sich eigenständig um eine Ersatzteilnehmerin. In diesem Falle fällt ausschließlich die Aufwandsentschädigung von 10,00€ an.
Bei späterer Stornierung/Widerruf erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und die vollständige Partner:innengebühr, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Abwesenheit/Fernbleiben von Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich, wobei die private Gebührenverordnung als vereinbart gilt. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. schon bezahlten privat zu tragende Kursgebühr für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich.
Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Teilnehmerin versuchen, sich den von der Hebamme in Rechnung gestellten Betrag, von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Hebamme übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat. Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren Eingang von der Hebamme schriftlich bestätigt wurde.
(9) Haftung
Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
(10) Pflichten für die Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
(11) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.